INFORMATION FÜR AUSLÄNDISCHE STUDIENANFÄNGER

WEGWEISER ZUR IMMATRIKULATION

  • Bevor Sie sich an der Universität immatrikulieren (einschreiben) können, müssen Sie zum Studium, d.h. für einen bestimmten Studiengang oder für einen zeitlich befristeten Studienaufenthalt zugelassen sein. Erst der Zulassungsbescheid berechtigt Sie, sich innerhalb der darin angegebenen Frist für das entsprechende Semester zu immatrikulieren. Mit der Immatrikulation sind Sie dann offiziell Student und erhalten einen Ausweis.
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    Wo findet die Immatrikulation statt?

  • Die Immatrikulation müssen Sie persönlich im Studentensekretariat vornehmen.
    Adresse:
    Studentensekretariat;
    Wilhelmstr. 11,
    72074 Tübingen
  • Welche Schritte sind erforderlich?

    1. Schritt:
  • Besorgen Sie sich zunächst die Immatrikulationsunterlagen (Immatrikulationsantrag mit Matrikelnummer, Datenstammblatt, Zahlkarte)im Studentensekretariat über den dortigen Ausgabeschalter und füllen sie die Unterlagen sorgfältig aus.

    Paßbildservice Neben dem Studentensekretariat in der Eingangshalle der Mensa Wilhelmstraße steht ein Fotoautomat; bei Einwurf von DM 7.-erhalten Sie 4 Fotos, die u.a. für Ihre Einschreibedokumente geeignet sind.

  • 2. Schritt:
  • Gehen Sie zum zuständigen Ordnungsamt und beantragen Sie dort bei der Ausländerabteilung Ihre (vorläufige) Aufenthaltsgenehmigung. Nehmen Sie hierzu Ihren Pass und Ihren Zulassungsbescheid der Universität mit. Ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung können Sie sich nicht immatrikulieren. Die Adresse in Tübingen lautet:
    Ordnungsamt;
    Ausländerabteilung;
    Wilhelmstr. 24;
    72074 Tübingen

    Übrigens: Im Ordnungsamt befindet sich auch das "Einwohnermeldeamt", wo Sie Ihren (Tübinger) Wohnsitz melden müssen.

  • 3. Schritt:
  • Bezahlen Sie den Semesterbeitrag des Studentenwerks in Höhe von 85,- DM und der Einschreibegebühr in Höhe von 100,- DM über Ihre Bank. Die erforderlichen Überweisungsformulare finden Sie in den Immatrikulationsunterlagen. Die Einzahlungsbelege bewahren Sie auf.
  • 4. Schritt:
  • Gehen Sie zu Ihrer Krankenkasse und beantragen Sie dort eine Versicherungsbescheinigung (Doppelkarte). Nehmen Sie hierfür Ihren Zulassungsbescheid mit. Eine ausführliche Information zur Krankenversicherung der Studenten finden Sie auf der Rückseite Ihres Immatrikulationsantrages. Ohne Vorlage der Versicherungsbescheinigung werden Sie nicht immatrikuliert.
  • 5. Schritt:
  • Gehen Sie zurück zum Studentensekretariat, um Ihre Immatrikulation vorzunehmen.
    Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
  • Ihre ausgefüllten Immatrikulationsunterlagen
  • ( Immatrikulationsantrag, Datenstammblatt mit Passbild versehen)
  • Ihren Zulassungsbescheid
  • den Pass mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung
  • Krankenversicherungsbescheinigung
  • die ggf. im Zulassungsbescheid verlangten Zeugnisse
  • die Quittung über den einbezahlten Semesterbeitrag für das Studentenwerk in Höhe von 85,- DM und der Einschreibegebühr in Höhe von 100,- DM
  • 2 weitere Passbilder für Ihren Studentenausweis und Ihr Studienbuch
  • Sofern Ihre Unterlagen komplett sind, erhalten Sie einen Studentenausweis und ein Studienbuch offizialisiert und ausgehändigt. Das computererstellte Datenkontrollblatt wird Ihnen einige Zeit später per Post zugestellt. Dieses enthält Ihre persönlichen Immatrikulationsdaten, offizielle Immatrikulationsbescheinigungen (zur evtl. Vorlage bei Behörden) und bereits alle erforderlichen Formulare für die spätere Rückmeldung ins kommende Semester. Kontrollieren Sie bitte die eingetragenen Daten und melden Sie evtl. Fehleinträge dem Studentensekretariat zur Korrektur.

     

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